Am 04.11.2010 haben wir bei der Notarin in Bornheim den Kaufvertrag für »unser« 453 qm Grundstück unterschrieben. Da der Verkäufer leider nicht selbst zeichnungsberechtigt ist, unterzeichnete seine betreuende Anwältin als Vertreterin für ihn. Jetzt muss der Vertrag allerdings nochmals beim Vormundschaftsgericht geprüft und hoffentlich genehmigt werden. Möglicherweise wird noch ein weiterer Rechtspfleger eingeschaltet. Dadurch zieht sich der »Besitzübergang« (nenn ich jetzt mal so) vermutlich noch was hin. Als spätester Termin haben wir den 01.02.2011 im Vertrag stehen.
Da es bereits eine Vorabprüfung uns weitere Gespräche der Verkäufer mit dem Amtsgericht gab, bestehen Hoffnungen, dass die Übergabe bereits früher möglich ist.
Zum Glück können wir allerdings schon parallel weiter arbeiten. Im Vertrag haben wir festhalten lassen, dass wir das Grundstück bereits roden (lassen) dürfen. Die Notarin versicherte uns, dass wir auch den Bauantrag stellen können, wenn wir soweit sind.
Man sollte auch auf der Suche nach einem Notar bei einem Hauskauf sich vorher genau erkundigen was hinter dem Namen des Notars steht …Eigene Erfahrungswerte von meiner Seite …
Lässt sich das noch konkretisieren? So vage hilft es irgendwie nicht weiter …